Suizidversuch Jugendliche
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 29. April 2025 11:04
An: ...
Betreff: Beratung
Guten Tag,
ich bitte Sie um eine Rückmeldung, ob Sie Kapazitäten für ein oder mehrere
Gespräche, möglichst kurzfristig, haben.
Ich möchte um Hilfe beim Umgang mit der Situation, in der mein Sohn (17) einen
Suizidversuch hinter sich hat, bitten.
Er ist zur Zeit in ... in der Station ... .
Ich habe zur Zeit keinen
Kontakt zu ihm.
Vielen Dank und viele Grüße
Andreas Schmitt - Name geändert
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 15. März 2025 11:19
An: ...
Betreff: Dringende Anfrage
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich bin aktuell betroffener Vater in einem sorgerechtlichen Verfahren am
Amtsgericht T... und betroffen von einer Verfahrensbeiständin, die
Verfahrensverschleppung betreibt.
Ich bin aktuell auf der Suche nach einem Verfahrensbeistand, der
lösungsorientiert arbeitet.
Ich bitte zu entschuldigen, dass ich meine Anfrage an Sie unter Zeitdruck
stelle.
Mir ist bekannt, dass der Austausch einer Verfahrensbeistandschaft nicht einfach
ist. Da meine (noch 15-jährige) Tochter jedoch in großer Not ist, möchte ich
dennoch versuchen, die aktuelle VB demandatieren zu lassen, weil sie aus meiner
Sicht mit § 158a FamFG nicht vereinbar ist.
Die aktuell notwendigen Arbeiten umfassen zwei Elterngespräche und eine
Aktenlage, die nicht umfangreich ist, weil es sich um ein Eilverfahren handelt.
Eine Kindesanhörung soll nicht durchgeführt werden, weil ich gefordert habe,
das Kind nach einem Suizidversuch nicht immer noch weiter zu belasten.
Konkret geht es mir also darum, einen Verfahrensbeistand zu finden, den ich dem
Gericht vorschlagen kann, um ein lösungsorientiertes Vorgehen anregen zu können
und um zu zeigen, dass ein Verhandlungstermin am 25. März nicht verschoben
werden muss, aus unglaubwürdigen Gründen, die die aktuelle Verfahrensbeiständin
vorschiebt.
Mit freundlichen Grüßen
...