Hochstrittig

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF) 

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 23. April 2025 09:20
An: ...
Betreff:

Beratungswunsch

Hallo,mein Name ist Maike Berger - Name geändert.

Ich habe zwei erwachsene Kinder, die in einer hochstrittigen Familiensituation aufgewachsen sind.

Das wirkt alles bis heute nach. Ich mag mich aber mit der jetzigen Situation nicht zufrieden geben und suche nach Lösungen.

Dafür würde ich gerne in die Beratung kommen.

Da die Familiensituation sehr komplex ist, könnte das Erstgespräch etwas länger dauern.

Beste Grüße

...

 

 

 

 

 

 


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 26. März 2025 21:35
An: ...
Betreff: hochstrittiges Trennungsverfahren

Sehr geehrter Herr Thiel,

mein Anliegen:

Unterstützung von Mutter und drei Kindern (13a, 11a, 9a) während einer hochstrittigen Trennung durch vom JA-bezahlter Familientherapie zunächst von uns vier, sodann unter Einbeziehung auch des Vaters.

Mein Mann und ich leben seit Oktober 2023 nach langjähriger häuslicher Gewalt (physisch, psychisch, finanziell & sexualisiert – all das leugnet er) getrennt.

Er lebt in ..., ich in ... mit den drei Kindern in einem ererbten Haus.

Die Kinder gehen hier auf das Gymnasium und erzielen gute und sehr gute Noten, obwohl sie eine hochstrittige Trennung mit schon zig Gerichtsverfahren miterleben.

Die Kinder stritten sich oft, weswegen im März 2024 eine Familientherapie in der Klinik ... von mir mit Unterstützung von Frau Dr. ..., Dr. ... & Dr. ... beantragt wurde.

Der Vater verweigerte die Unterschrift bis November 2024.

Aufgrund eines Umzugs der Klinik sollten wir – Auskunft November 2024 – im Frühjahr 2025 nach ..., dem neuen Standort, aufgenommen werden.

Gestern erfuhr ich, dass wir frühestens, weil sich der Umzug weiter verzögert, im Herbst/Winter 2025 aufgenommen werden können.

In 2024 war ich noch sehr destabilisiert, das hat sich mit meiner Psychotherapie im Laufe von 2024 etwas verbessert.

Auch die Situation unter den Kindern ist besser als noch in 2024.

Sie leiden aber noch immer unter den Folgen der erlebten häuslichen Gewalt, die nun über die Gerichte & RAe fortgesetzt wird.

Die beiden jüngeren (das sind die Mädchen) sind vom Vater derart enttäuscht, weil er sie trotz gerichtlicher Umgangsvereinbarung so oft nicht zum Umgang abgeholt hat (gleich den ersten Umgang in 2025 ließ er wieder ausfallen), dass sie nun bis zu den Osterferien von Januar an nicht mehr zum Vater wollten.

Jegliche Versuche, mit dem Vater wieder zu kommunizieren, sind gescheitert:

Das Übergabebuch wurde zu meiner Diffamierung missbraucht, die von mir entworfene Übergabetabelle kam nicht mehr zurück und wurde mit (so etwas machen wir nicht, wie bspw. Zahnseide oder Elmex-Gelee nutzen, vom Vater ggü. den Kindern kommentiert), die Möglichkeit, Not-SMS über meinen neuen Partner zu schreiben, missbrauchte der Vater sofort, so dass auch dies als Möglichkeit wieder ausfiel.

Freilich wurde das Übergabebuch nur eingeführt, weil zuvor schon die Kommunikation total schief war.

Im persönlichen Kontakt fällt es mir schwer, mich zu beherrschen – und laut meiner Therapeutin soll ich dies auch vermeiden, weil der Vater mich nach 16a Ehe und 21a Partnerschaft ständig triggert und retraumatisiert.

Indes müssen Dinge ja auch abgesprochen werden.

Das ist aber einfach nicht möglich, wenn bspw. 20(!) – Sie lesen richtig – lange Emails hin und hergeschrieben werden, nur damit die jüngste Tochter zum Geburtstag ihrer besten Freundin gehen kann, weil der Kindsvater meint, die beste Freundin müsse dann eben nicht an seinem Umgangswochenende den Geburtstag feiern und die jüngste Tochter dürfe ansonsten nicht zum bis 1800 stattfindenden Geburtstag am Freitag (Umgang beginnt um 1500) seines Umgangstages gehen.

Diese Auseinandersetzung kann ich nicht ständig führen, und muss sie auswählen: Je dringender sie für die Kinder sind, gehe ich in die Kommunikation.

Alles, was ich allein machen kann, mache ich allein und beziehe den Vater nicht mehr ein.

Will ich an einem Umgangs-WE weg, organisiere ich schon selbst Notbetreuung, damit ich wirklich weggehen kann.

Aber manchmal kann ich Dinge nicht allein entscheiden und benötige den Vater, wie bspw., wenn ein Umgang für die Kinder verlegt werden muss.

Das kostet so viel Kraft, dass ich nicht jeden Streit, wie es für die Kinder richtig wäre, zu ihren Gunsten führen kann.

Zumeist sperrt sich der Kindsvater vollends, wie bspw. bei Umgangsersatzterminen.

Wir benötigen dringend Unterstützung.

Beim Jugendamt hatte ich schon seit über einem Jahr eine kleine Umgangspflegschaft angestrebt, dies wird leider abgelehnt (der Begriff stammt von hochstrittig.org).

Wir reden derzeit nur noch über die RAe, weil der Vater nur so einen angemessenen Ton anzuschlagen vermag.

Das war mein Vorschlag, den die Richterin dann endlich im Sommer 2024 aufnahm.

Ich lese alle RA-Emails nur noch einmal in der Woche, damit ich stabil bin und für die Kinder gut da sein kann.

Die Kinder kommen nach 48h beim Kindsvater mit Hass in den Augen wieder zurück, nachdem sie freudestrahlend von mir weggingen – und es vorher auch keinen Streit oder Ähnliches gab.

Die jüngste Tochter äußerste vor einigen Wochen: „Immer wenn mein großer Bruder vom Papa zurück kommt, ist er total gemein zu mir.“

Um die Zeit bis zum Klinikaufenthalt zu überbrücken, würde ich gerne mit den Kindern bei Ihnen eine Therapie beginnen, wobei die Kosten – der Kindsvater zahlt bis heute nicht genug Unterhalt für die Kinder, trotz gerichtlichem Vergleich – das JA tragen soll.

Höflich frage ich an, ob dies und ab welchem Zeitpunkt dies möglich ist.

Herzliche Grüße

...


 

 

 

 

 

 

----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 10. März 2025 11:48
An: ...
Betreff: Mediation & Elternberatung

Sehr geehrter Herr Thiel
 
Mein Partner und ich haben uns im Oktober 2024 getrennt und haben eine zweijährige Tochter.
 
Leider sind wir ein hoch strittig, so dass es schwierig ist, gemeinsam als Eltern gut zu funktionieren.
 
Ein Umgangsverfahren ist bereits abgeschlossen, zum Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Ergebnis des Verfahrens noch ausstehend.

Des weiteren belasten uns noch finanzielle Konflikte.
 
Trotz alldem bin ich der Meinung, dass uns eine Mediation gerade im Hinblick auf das Kindeswohl besonders gut tun würde.
 
Ist dies bei Ihnen möglich?

Danke und mit freundlichen Grüßen
 
...
 
 
 

 

 

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 9. Juli 2024 10:00
An: ...
Betreff: Schlichtung bei Trennung mit Kind

Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Expartnerin und ich sind jetzt seid Anfang des Jahres getrennt und der Kontakt für das gemeinsam Kind(geteiltes Sorgerecht) gestaltet sich schwierig außerdem ist auch noch ein zweites Kind unterwegs.

Anschuldigungen, Beleidungen, Drohungen und Vorwürfe behindern jede gesunde Kommunikation.

Momentan habe ich zwar noch Umgang mit dem Kind aber durch die sich weiter zuspitzende Kommunikationslage und spezifische Drohungen sehe ich die Situation gefährdet.

Ein prinzipielles einlenken und ein Interesse an einer Mediation oder Schlichtung hat sie mir schon zugesagt.

Ich bin langsam ein wenig ratlos und verzweifelt. Können Sie uns helfen?

Mit freundlichen Grüßen

...

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 7. Juli 2024 15:24
An: ...
Betreff: Umgangspflegschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin für ein familiengerichtliches Verfahren auf der Suche nach einem/einer Umgangspfleger/in. Die Übergaben verlaufen häufig hochstrittig.

Das Kind ist 9 Jahre alt und Autist, eine Verständigung mit ihm ist teilweise möglich.

Der Vater wohnt in ..., die Mutter in ... .

Die Umgänge sollten wegen der Schulpflicht des Kindes möglichst am Wochenende stattfinden, also Freitags hin und Sonntags zurück, alle 14 Tage.

Es wären aber auch andere Regelungen denkbar, z.B. von Freitags bis Samstags und dafür jedes Wochenende.

Wäre Ihnen die Übernahme einer solchen Umgangspflegschaft kurzfristig möglich?

Falls nein, könnten Sie jemanden empfehlen, der in räumlicher Nähe eine solche Umgangspflegschaft durchführen könnte?


Freundliche Grüße

...

Richterin am Amtsgericht

Amtsgericht

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Sonntag, 7. Juli 2024 21:36
An: ...
Betreff: AW: Umgangspflegschaft

Sehr geehrte Frau ...,

Danke für Ihre Anfrage.

Leider werden durch eine Umgangspflegschaft nicht die realen Kosten für eine qualifizierte Fachkraft gedeckt.

§ 3 Stundensatz des Vormunds
(1) Die dem Vormund nach § 1 Absatz 3 zu bewilligende Vergütung beträgt für jede Stunde der für die Führung der Vormundschaft aufgewandten und erforderlichen Zeit 23 Euro. Verfügt der Vormund über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Vormundschaft nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz

1.
auf 29,50 Euro, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind;
2.
auf 39 Euro, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind.

Eine auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer wird, soweit sie nicht nach § 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt, zusätzlich ersetzt.
(2) Bestellt das Familiengericht einen Vormund, der über besondere Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Vormundschaft allgemein nutzbar und durch eine Ausbildung im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 erworben sind, so wird vermutet, dass diese Kenntnisse auch für die Führung der dem Vormund übertragenen Vormundschaft nutzbar sind. Dies gilt nicht, wenn das Familiengericht aus besonderen Gründen bei der Bestellung des Vormunds etwas anderes bestimmt.
(3) Soweit die besondere Schwierigkeit der vormundschaftlichen Angelegenheiten dies ausnahmsweise rechtfertigt, kann das Familiengericht einen höheren als den in Absatz 1 vorgesehenen Stundensatz der Vergütung bewilligen. Dies gilt nicht, wenn der Mündel mittellos ist.
(4) Der Vormund kann Abschlagszahlungen verlangen.

https://www.gesetze-im-internet.de/vbvg_2023/__3.html



Anders dagegen, wenn die öffentliche Jugendhilfe sich zur Finanzierung begleiteter Übergaben bereit erklärt, dann kann zudem auch notwendige fachliche Arbeit mit den Eltern und dem Kind vergütet werden, was bei der Umgangspflegschaft nicht der Fall ist.

Der Stundensatz beträgt hier - in Anlehnung an den Berliner Rahmenvertrag 76,75 Euro.

Siehe Anlage.


Im übrigen kann auch das Jugendamt als Umgangspfleger bestellt werden, wenn man sich dort aus falscher Sparsamkeit weigert die Kosten für eine Begleitete Übergabe zu bezahlen.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel




 


 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 24. Juni 2024 13:15
An: ...
Betreff: Anfrage

Guten Tag,

für unseren 7 jährigen Sohn Jonas - Name geändert bin ich auf der Suche nach einer Art Erziehungsberatungsstelle für den Vater und mich (geschieden, hochstrittig), für gemeinsame Sitzungen in regelmäßigen Abständen, ohne, dass Jonas mit anwesend ist um die Kommunikation zu verbessern.

Gerne hätte ich hier eine Rückmeldung bzgl. der Machbarkeit von Terminen und auch, wie es kostentechnisch aussieht.

Gibt es die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße

...

 

 

 

 

 

 

 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 28. Mai 2024 11:56
An: ...
Betreff: Beratungsanfrage

Guten Tag,

mein Mann und ich befinden uns seit dem 20.02.24 im Trennungsjahr , am 02.02.24 ist unsere Tochter geboren.

Aktuell befinde ich mich in einem Umzug nach ..., die Trennungsphase ist hoch strittig.

Ein Umgang zwischen Säugling und Vater findet seit 20.02. nicht statt, Annäherung kann nur in begleiteter Weise stattfinden.

Bin ich bei Ihnen an richtiger Stelle?

Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

Freundliche Grüße

...

 


 

 

 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 8. April 2024 09:45
An: ...
Betreff: Terminvereinbarung

Liebes Team,

gerne hätte ich einen Gesprächstermin, es geht um Trennung/Scheidung/psychische Gewalt.

Mein Ex-Mann und ich sind hochstrittig und wir haben zwei Kinder (10 und 8 Jahre alt).

Viele Grüße

...



 

 

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