Entfremdete Mutter
Peter Thiel
Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de
Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 16. April 2025 11:06
An: ...
Betreff: Terminanfrage
Guten Tag Herr Thiel,
zwischen meinen Kindern und mir hat eine Entfremdung stattgefunden, da sie bei
meinem Ex-Mann leben und er über 2 Monate die Kinder so manipuliert hat, dass
sie "nicht zu mir wollten".
Mittlerweile findet zwar der Umgang wieder statt,
aber die Kinder werden weiterhin psychisch gequält und ich spüre, dass da immer
noch eine tiefe Verletzung ist, weswegen ich mich gerne bei ihnen beraten lassen
möchte.
Können Sie sich bei mir melden?
Vielen Dank und freundliche Grüße, ...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 4. August 2021 21:36
An: ...
Betreff: Beratung Therapie/Verlauf Anfrage
Sehr geehrter Herr Thiel,
mein Name ist Sonja Müller (Name geändert) bin
31 Jahre alt und Wohne in ... .
Mein großer Sohn ... ist 10 Jahre und lebt seit 2016 in ... bei den Großeltern.
Warum ich mich an sie wende ist das ich glaube das sie besser helfen können, da
die Großeltern und der Kindsvater nachweislich (PAS-Syndrom) mein Sohn von mir
entfremden und er soll zurück geführt werden.
Es laufen bereits Mediationen, diese verlaufen nicht ziehlführend, da die
Moderatotin keine Therapeutische Ausbildung hat und somit diese komponente
fehlt.
Eine Umgangsverhandlung läuft ebenfalls.
Die Großeltern und der Kindsvater lehnen wie gewohnt bei der Syntematik Therapie
und Mediation ab aber die Richterin hat bereits dahin verwiesen das diese
wahrgenommen werden müssen.
Frage ist nun können sie Fachberatung in Bereich EKE (PAS-Syndrom) gewährleisten
und wenn ja wie wer der Verlauf der Therapie und was wird benötigt?
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 4. August 2021 22:24
An: ...
Betreff: AW: Beratung Therapie/Verlauf Anfrage
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Meine Erfahrung ist, dass Mediation hier nichts bringt, sondern es braucht
konkreter Festlegungen seitens des Gerichtes.
Wenn es diese gibt, kann man auch parallel gemeinsame Gespräche anbieten, wenn
das gewünscht wird, aber in der Regel bringt das - wie schon gesagt - nichts.
Gegebenenfalls kann das Gericht hier eine Umgangspflegschaft einrichten, dann
ist es Sache des Umgangspflegers für die Durchsetzung der gerichtlichen Regelung
zu sorgen:
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist
zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum
jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person
befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und
seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten
durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.
Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt,
kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs
anordnen (Umgangspflegschaft). Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die
Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die
Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen. Die Anordnung ist zu
befristen. Für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers
gilt § 277 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer
Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies
zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht
oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder
ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet
wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur
stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter
kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann
jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html
Welches Gericht ist zuständig, welcher Richter?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 9. Oktober 2018 19:32
An: ...
Betreff: Gesprächstermin
Hallo Herr Thiel,
wie vorhin kurz am Telefon besprochen, hier meine Anfrage für ein Gespräch. In
der übernächsten Woche (Mittwoch) findet etwa ein Jahr nach der Vorverhandlung
die Hauptverhandlung im Sorgerechtsprozess statt, den der Vater und ich
gemeinsam, der Vater für beide Kinder, ich ausschließlich für unseren Sohn, 11
Jahre, zu dem ich seit über einem Jahr keinen Kontakt mehr habe, der große
Lernschwierigkeiten hatte und hat, der Vater auch für unsere Tochter, 9, die
wöchentlich wechselt, angestrengt haben.
Von Seiten des Gerichts wurde ein unabhängiges Verfahren nach §1666 für beide Kinder eingeleitet und wurde eine Begutachtung der Familie veranlasst.
Ich würde mich gerne dazu und zu dem anstehenden Termin austauschen, um mich eventuell noch etwas besser innerlich vorbereiten zu können und um für die Zeit danach schon eine Anlaufstelle zu haben, zusätzlich zu einem KiB-Kurs.
Die AFT (Maßnahme Jugendamt) vermochte nichts an der Hochstrittigkeit zu ändern und den Loyalitätskonflikt für die Kinder so zu mildern.
Mit besten Grüßen,
...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 13. Juni 2018 16:01
An: ...
Betreff: Mediation
Sehr geehrter Herr Thiel,
ich wohne mit meinem jüngeren Sohn, Stieftochter und Ehemann in ... und mein älterer Sohn, geb. ... 2002, wohnt seit fast 2 Jahren bei seinem Vater in .... Leider spricht mein Sohn seit einem halben Jahr nichts mehr mit mir und besucht uns auch nicht.
Sein Vater gibt mir auch keine Informationen mehr, da wir in vielen Grundsatzfragen unterschiedlicher Meinung sind und ich mich, seiner Meinung nach, nicht mehr einmischen soll.
Da ich aber sehr an einem Kontakt mit meinem älteren Sohn interessiert bin und es mich unendlich traurig macht, dass er angeblich mit mir nichts mehr zu tun haben will, habe ich seinem Vater eine Mediation vorgeschlagen und er hat eingewilligt.
Ich bitte Sie deshalb um einen Termin. Ich selbst kann immer ab 15 Uhr.
Der Kindesvater ist selbstständiger ... und kann sich seine Zeit einteilen. In den ersten beiden ... Ferienwochen geht es bei mir wegen Urlaub allerdings nicht.
Würden Sie direkt einen
gemeinsamen Termin vorschlagen oder erst einmal jeden getrennt?
Vielen Dank und freundliche Grüße
...
Sehr geehrte Frau ...,
Danke für Ihre Anfrage.
Ich glaube nicht, dass eine Mediation hier viel bringt, wenn der Vater im Grunde
das Verhalten des Sohnes fördert oder gar, wie ich vermute.
Dann dient eine Mediation dem Vater nur zur Entlastung von Schuldgefühlen.
siehe hierzu:
Katharina Behrend: "Kindliche
Kontaktverweigerung nach Trennung der Eltern aus psychologischer Sicht. Entwurf
einer Typologie."; Dissertation, Universität Bielefeld,
2009 -
http://pub.uni-bielefeld.de/publication/2301270
Soweit der Vorrede.
Aber, probieren geht über studieren.
Zur Zeit hätte mein Kollege in ... freie Termine, falls das für Sie in Frage
käme.
Ich habe meinen Kollegen gebeten, sich mit Ihnen wegen einer möglichen
Terminvereinbarung in Verbindung zu setzen.
...
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel