Psychotherapeutengesetz

 

 

 

 

 

Peter Thiel 

Systemischer Berater und Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

E-Mail: info@praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

Internet: http://praxis-fuer-loesungsorientierte-arbeit.de

 

Die nachfolgenden Anfragen wurden teilweise leicht verändert, um die Anonymität der Anfragenden zu sichern.

 

 

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 30. April 2019 17:58
An: ...
Betreff: 2 fragen

hallo,

ich habe 2 fragen:

können sie nach heilpraktikerleistung abrechnen?

können sie eine ganze familie betreuen, also z.b. eine mutter mit ihrem 4 jährigen kind?

vielen dank für ihre antwort

...

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Dienstag, 30. April 2019 19:41
An: '...
Betreff: AW: 2 fragen

Sehr geehrte Frau ...,

eine Kostenübernahme durch das Jugendamt wäre möglich.

Heilpraktiker sind wir nicht, was suchen Sie denn für eine Heilpraktikerleistung?


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel







-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 1. Mai 2019 13:32
An: ...
Betreff: Re: 2 fragen

sehr geehrter herr thiel,

ich habe eine heilpraktiker zusatzversicherung und könnte unkompliziert darüber abrechnen.

aber wenn sie keine rechnungen nach heilpraktiker leistungen schreiben können, ist das ja hinfällig.

könnte ich sie mal telefonisch sprechen um herauszufinden, ob eine zusammenarbeit sinnvoll wäre?

vielen dank

...

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 1. Mai 2019 14:03
An: ...
Betreff: AW: 2 fragen

Sehr geehrte Frau ...,

eine Rechnung kann ich Ihnen schreiben, Sie müssten gleichwohl im Termin bezahlen.

Wir sind keine Heilpraktiker. Ich vermute auch, dass Sie nicht krank sind, was den Besuch bei einem Heilpraktiker sinnvoll erscheinen lassen könnte.


Gerne können Sie mit mir sprechen, um herauszufinden, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll wäre.

15 Minuten dürften sicher reichen. Das würde 20,00 € kosten.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel



 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 1. Mai 2019 15:53
An: ...
Betreff: Re: 2 fragen

sehr geehrter herr thiel,

ich weiss nicht was sie mit „krank“ meinen. es gibt auch psychotherapeutische behandlungen die heilpraktiker abrechnen können. dafür gibt es ja die ausbildung des „HP psych“ mir reicht die information, dass sie nicht nach gebührenverzeichnis für heilpraktiker abrechnen können, was eine voraussetzung für meine zusatzversicherung wäre.
dann bliebe ja noch eine kostenübernahme über das jugendamt.


über ihre kostenrechnung bin ich sehr irritiert. auf ihrer website steht:

"Anfragen per Telefon oder Mail sind kostenlos."


ich wollte ja kein erstgespräch buchen, sondern eine kurze einschätzung der lage.


gruss
...





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 2. Mai 2019 13:21
An: ...
Betreff: AW: 2 fragen

Sehr geehrte Frau ...,

Psychotherapie ist der staatlichen Definition nach eine Krankenbehandlung, daher dürfen dies auch nur Psychologische Psychotherapeuten und Heilpraktiker (Psychotherapie) machen. Allen anderen ist die Behandlung von psychisch Erkrankten verboten, so steht es im Gesetz. Ich habe die Gesetze (Heilpraktikergesetz und Psychotherapeutengesetz) nicht gemacht, das haben sich die Nazis und später dann die SPD und die CDU ausgedacht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Psychotherapeutengesetz


https://de.wikipedia.org/wiki/Heilpraktikergesetz



Ich wäre vermessen und unseriös, wollte ich in 5 Minuten "die Lage" einschätzen..

Selbstverständlich ist Ihre hier erfolge Anfrage kostenlos. Daher erhalten Sie von mir auch keine Kostenrechnung für unsere hier geführte Korrespondenz, wie Sie möglicherweise befürchten. So was gibt’s es nur bei Rechtsanwälten. Einmal die Tür von der Kanzlei aufmachen und drei Sätze sprechen, löst schon eine Beratungsgebühr aus, die sich gewaschen hat.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Thiel


 

 

 

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